
Pflegeberatung Geilenkirchen
Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI zur Sicherung des Pflegegeldes
Bei einem Beratungseinsatz steht in erster Linie der Austausch von Informationen und die Vermittlung von Wissen im Vordergrund. Sie als Angehörige, die pflegerisch tätig sind, müssen sich nicht sorgen, dass ihre Kompetenzen in der Pflege dabei infrage gestellt werden. Vielmehr werden gezielt Lernprozesse angestoßen, die sie in ihrer Arbeit bestärken und weiter fördern. Dieses Gespräch ist für Sie kostenlos, da die Pflegeversicherung die Kosten übernimmt.
Für wen ist die Pflegeberatung verpflichtend?
Der Beratungseinsatz ist für pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 2 bis 5 verpflichtend. Jedoch gilt dies nur für Pflegegeldempfänger, die nicht durch eine professionelle Pflegekraft unterstützt werden. Somit sind Pflegebedürftige des Pflegegrads 1 nicht verpflichtet, einen Beratungsbesuch wahrzunehmen, sondern können diesen freiwillig und kostenlos halbjährlich abrufen.
In welchem Intervall die Beratung stattfindet hängt vom Pflegegrad ab
Dabei gelten unterschiedliche Fristen:
- Pflegegrade 2 und 3: Pflegebedürftige in diesen Gruppen müssen den Beratungseinsatz halbjährlich in Anspruch nehmen – also zwei Einsätze pro Jahr. Beratungszeiträume: 01.01. – 30.06. und 01.07. – 31.12.
- Pflegegrade 4 und 5: Hier ist der Abruf des Beratungseinsatzes vierteljährlich vorgeschrieben, was vier Einsätze im Jahr bedeutet. Beratungszeiträume: 01.01. – 31.03., 01.04. – 30.06., 01.07. – 30.09 und 01.10. – 31.12.
Ziel und Inhalte der Pflegeberatung
Das Hauptziel der Pflegeberatung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege durch regelmäßige Beobachtungen zu sichern. Dabei sollen Probleme früh erkannt, Verbesserungsmöglichkeiten besprochen und erste Lösungsschritte gemeinsam erarbeitet werden. Sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige erhalten dadurch kontinuierliche fachliche Unterstützung.
Wichtige Aspekte der Beratungsbesuche sind:
- Informationen zu Pflegekursen
- Problemerkennung und Maßnahmen: Analyse der häuslichen Pflegesituation, Identifikation von Problemen und Einleitung passender Lösungs- und Hilfsmaßnahmen.
- Ggf. Erhöhung des bestehenden Pflegegrads.
- Information zu Hilfsmitteln: Beratung zu (Pflege-)Hilfsmitteln, Mobilitätshilfen, Wohnraumanpassungen und Unterstützung bei Finanzierungsanträgen.
- Entlastungsangebote: Verweis auf Kurzzeit- , Verhinderungs- und Tagespflege zur Vorbeugung von Überlastung pflegender Angehöriger.

Pflegeberatung Geilenkirchen
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Wir bieten Ihnen eine individuelle und auf Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmte Leistung, damit Sie sich gut und sicher versorgt fühlen.
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Pflegedienst Christoph
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Der Pflegedienst Christoph ist Ihr Ansprechpartner für kompetente und individuelle Pflegeberatung in Geilenkirchen und Umgebung. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und unser umfassendes Fachwissen – für Ihre Sicherheit und die Ihrer Angehörigen.
