
Pflegeleistungssätze Geilenkirchen
Pflegeleistungen 2025 im Überblick
Ab 2025 werden die Pflegeleistungen in Deutschland noch mal angehoben und verbessert. Es gibt wesentliche Änderungen wie die Zusammenführung der Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie die Erhöhung der Pflegeleistungen.
Änderungen bei den Pflegeleistungen 2025
Das Wichtigste im Überblick – Erhöhung der Pflegesachleistungen und des Pflegegeldes:
- Entlastungsbudget: Das Entlastungsbudget für Pflegebedürftige wird ab 1. Juli 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt.
- Ab 01.07.2025 entfällt die sog. Vorpflegezeit bei der Verhinderungspflege.
Pflegegeld:
Pflegesachleistungen:
Sachleistungen bis zu:
Tages- und Nachtpflege:
Leistungen zur Tages- und Nachtpflege bis zu:
Entlastungsbetrag nach §45b SGBXI:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Digitale Pflegeanwendungen:
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Hausnotruf:
Kurzzeitpflege:
Verhinderungspflege bis 30.06.2025:
Verhinderungspflege ab 01.07.2025:
Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Er beträgt maximal 3.539 € je Kalenderjahr und kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden. Die sog. Vorpflegezeit bei der Verhinderungspflege entfällt.
Es bleibt aber dabei, dass der Leistungsanspruch der Verhinderungspflege geringer ausfällt, wenn die Verhinderungspflege durch Personen erbracht wird, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben und die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben.
