Pflegeleistungssätze Geilenkirchen

Pflegeleistungen 2025 im Überblick

Ab 2025 werden die Pflegeleistungen in Deutschland noch mal angehoben und verbessert. Es gibt wesentliche Änderungen wie die Zusammenführung der Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie die Erhöhung der Pflegeleistungen.

Änderungen bei den Pflegeleistungen 2025

Das Wichtigste im Überblick – Erhöhung der Pflegesachleistungen und des Pflegegeldes:

  • Entlastungsbudget: Das Entlastungsbudget für Pflegebedürftige wird ab 1. Juli 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt.
  • Ab 01.07.2025 entfällt die sog. Vorpflegezeit bei der Verhinderungspflege.

Pflegegeld:

Pflegegrad 2
347 €
Pflegegrad 3
598 €
Pflegegrad 4
799 €
Pflegegrad 5
989 €

Pflegesachleistungen:

Sachleistungen bis zu:

Pflegegrad 2
795 €
Pflegegrad 3
1496 €
Pflegegrad 4
1858 €
Pflegegrad 5
2299 €

Tages- und Nachtpflege:

Leistungen zur Tages- und Nachtpflege bis zu:

Pflegegrad 2
721 €
Pflegegrad 3
1357 €
Pflegegrad 4
1685 €
Pflegegrad 5
2085 €

Entlastungsbetrag nach §45b SGBXI:

In den Pflegegraden 1-5
131 € Monatl.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

In den Pflegegraden 1-5
42 € Monatl.

Digitale Pflegeanwendungen:

In den Pflegegraden 1-5
53 € Monatl.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

In den Pflegegraden 1-5
4180 € Monatl.
Der Höchstbetrag zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfelds beim Zusammenwohnen mehrerer pflegebedürftiger Menschen liegt bei einem maximalen Gesamtbetrag von 16.720 €.

Hausnotruf:

In den Pflegegraden 1-5
Grundgebühr
Tipp: Hausnotruf beantragen (oft hilft der Anbieter).

Kurzzeitpflege:

In den Pflegegraden 2-5
1854 € Monatl.
Darüber hinaus gilt für die Kurzzeitpflege: Der Leistungsbetrag kann aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Das sind ab Januar 2025 maximal 1.685 € (Verhinderungspflege) zusätzlich zu den 1.854 € der Kurzzeitpflege, also insgesamt maximal 3.539 €.

Verhinderungspflege bis 30.06.2025:

In den Pflegegraden 2-5
bis 6 Wochen 1685 €
Darüber hinaus gilt für die Verhinderungspflege: Ab dem 1. Januar 2025 bis 30.06.2025 kann ein Leistungsbetrag von bis 843 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.528 € im Kalenderjahr erhöht werden.

Verhinderungspflege ab 01.07.2025:

In den Pflegegraden 2-5
bis 8 Wochen 1685 €

Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Er beträgt maximal 3.539 € je Kalenderjahr und kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden. Die sog. Vorpflegezeit bei der Verhinderungspflege entfällt.

Es bleibt aber dabei, dass der Leistungsanspruch der Verhinderungspflege geringer ausfällt, wenn die Verhinderungspflege durch Personen erbracht wird, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben und die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben.